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Tomislav Strniščak, Anwalt in der Republik Kroatien, kommuniziert mit Kunden über elektronische Medien, per E-Mail, Telefon oder Handy und empfängt Kunden in seiner Anwaltskanzlei.
- Sie können Ihre Schulden von in Kroatien ansässigen Schuldnern nicht eintreiben?
- Ihr erfahrener Inkassospezialist in Kroatien
Das Inkasso in einem anderen Land ist eine besondere Herausforderung. Die Situation, in der ein Gläubiger im Ausland den Forderungseinzug veranlassen muss, stellt eine große Schwierigkeit dar.
Da jedes Land seine eigenen Regeln für Inkassoverfahren hat, ist es sehr wichtig ,vorab einen Anwalt zu konsultieren, weil er spezielles Fachwissen besitzt. Daher ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, der die gesetzlichen Regeln des betreffenden Landes kennt und Sie beim Inkasso unterstützt.
In der Republik Kroatien können Sie den Forderungseinzug mit unserer Hilfe veranlassen. Außer der Schuldsumme sind bei Inkasso in der Republik Kroatien die Verzugszinsen auch zulässig und müssen nicht extra vereinbart werden.
Rechtsanwalt Tomislav Strniščak ist mit den Gesetzen und Regeln für die Einziehung von Ansprüchen in Kroatien vertraut. Wir bieten Ihnen unsere langjährige Erfahrung und Inkassofähigkeiten in Kroatien.
Wir haben die Mittel und das Fachwissen, um die Forderungen gegenüber den Schuldnern einzuziehen. Wir betrachten jedes Inkasso als Einzelfall und uns bemühen, die Vereinbarung mit Ihnen professionell zu treffen.
In Übereinstimmung mit Ihren Anweisungen werden wir zuerst die Privatadresse des Schuldners finden und dann schriftlich mit ihm Kontakt aufnehmen.
Auf Ihre Anfrage werden wir ihn telefonisch kontaktieren und fragen, warum er seine Schulden nicht beglichen hat. Wir werden ihn freundlich einladen, seine Schulden zu begleichen und daraufhin ein Erinnerungsschreiben oder eine Mahnung ins Haus schicken, mit der wir innerhalb weniger Tage die ausstehende Forderung zusammen mit Zinsen und Kosten verlangen werden.
Bei Bedarf erbringen wir für Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug. Wenn der Schuldner auch dann nicht zahlen will, werden wir die Einleitung eines Gerichtsverfahrens bekannt geben.
Oft ermutigt die bloße Ankündigung eines Gerichtsverfahrens den Schuldner, die Rechnung zu begleichen, da das Gerichtsverfahren zusätzliche hohe Kosten verursacht.
Wenn sich der Schuldner weigert, in außergerichtlichen Verfahren zu zahlen, können wir ein Gerichtsverfahren einleiten. Wir informieren Sie immer im Voraus über mögliche Gerichtskosten und werden erst dann ein Verfahren einleiten, nachdem wir Ihre Zustimmung erhalten haben.
Suchen Sie die richtige Lösung und wenden Sie sich vertrauensvoll an uns an.